INF-News September 2012

Schutzimpfungen zukünftig als Pflicht- und Satzungsleistung

 Die seit September gültigen Änderungen der Impfvereinbarungen sorgen für Verwirrung und Unmut. Deswegen eine kurze Zusammenfassung für den Praxisalltag:

  •        Alle bestellten Impfstoffe können aufgebraucht, alle mit Twinrix  begonnenen Impfzyklen vervollständigt werden, d.h. die neuen Regelungen treten praktisch erst im neuen Jahr in Kraft.
  •     Für die Frauenärzte sind die Grippeimpfungen bei Schwangeren, Patientinnen > 60 J. und gefährdeten Personengruppen weiterhin Pflichtimpfungen und damit über Sprechstundenbedarf rezeptierbar.
  •     Nur ~ 3 % aller Impfungen sind Satzungsleistungen. Diese sowie alle Privatimpfungen müssen auf den Namen des Patienten rezeptiert werden.
  •      Auf der Homepage der KVBW finden Sie eine dezidierte Aufstellung über Pflichtimpfungen sowie Impfungen als Satzungs- und Privatleistung (www.kvbawue.de).

 

 

Screening auf Gestationsdiabetes

Jede Schwangere hat seit März Anspruch auf einen Screeningtest mit 50g Glucose in der 24.-28. SSW als Kassenleistung. Unberücksichtigt bleiben dabei das entsprechend der Leitlinien empfohlene anamnestische Risikoprofil der Schwangeren sowie die Tatsache, dass bei pathologischem Ausfall des 50g - Tests der 75-g-Glucose Test angeschlossen werden muss (somit Screeningteste im 1. Und 3. Trimenon bei entsprechendem Risiko weiterhin als IGEL!).

Da z.Zt. auf dem Markt noch kein 50g-Glucose-Test angeboten wird, bleibt nur, sich von einer Apotheke Einzelportionen mit 50 g Glucose abwiegen zu lassen oder z. B. den im Handel befindlichen Accu-Check Dextrose O.G.T. mit 300 ml Lösung zu nehmen und 100 ml zu verwerfen. Vereinzelt tauchen inzwischen auch abgepackte 50g Glucosepulver am Markt auf (Rechnung nach GOÄ an Patientin, da auch 7 Monate nach Einführung des GDM-Screenings noch keine EBM-Abrechnungsziffer existiert).

 

Neufassung der Ultraschallvereinbarung Mutterschaftsrichtlinien

Seit dem 1.Juni 12 kann jede Schwangere im 2. Trimenon entscheiden, ob sie über die Basisunter-suchung hinaus noch eine weiterführende Differentialdiagnostik wünscht.

Alle Ärzte, die die Genehmigung für die weiterführende Differentialdiagnostik des Feten besitzen und diese Leistung im letzten Jahr regelmäßig abgerechnet oder die Genehmigung im letzten Jahr erworben haben, benötigen keine weitere Prüfung.

Für alle anderen Frauenärzte ist ein online-Test obligat, um die Abrechnungsgenehmigung zu bekommen. Diese Prüfung wird ab ~ Mitte September von der Homepage der KVBW abrufbar sein. Zuvor werden die betroffenen Ärzte schriftlich von der KV benachrichtigt.

Vorbereitungen auf diese Prüfung werden online, aber auch vom BVF und freien Verbänden angeboten. Abrechnungsrelevanz besteht ab I/13. Über eine Vergütung dieser neuen Zusatzleistung scheint z.Zt. noch niemand zu sprechen !

 

 

In eigener Sache

 

  • Am 30.06.12 fand das diesjährige Berufspolitische und Praxisseminar mit PD Dr. Volker Schneider und unserem Vorsitzenden der KVBW, Herrn Dr. Metke, statt. Den Vortrag von

Herrn PD Schneider und eine Zusammenfassung des Vortrags unseres KVBW-Vorsitzenden finden Sie auf der INF-Homepage (www.inf-gyn.de)

 

  • Bitte vormerken:

Samstag, 17.11.12  IGEL-Workshop für Ärzte und MFAs im Mercure Hotel Sindelfingen (Einladungen folgen)