Dr. Metke zur aktuellen KV-Politik

Vortrag Dr. Norbert Metke, KV-Vorsitzender Baden-Württemberg

5 Punkte:

-          2.1 Jahr Metke-Fechner

-          2.2 neuer EBM?

-          2.3 Imagekampagne

-          2.4 Patientenrechte

-          2.5 Was die KVBW demnächst tun wird

2.1/2.5 

Die Verwaltungsstruktur wurde neu geordnet, 2 Geschäftsführer eingestellt. Zum Thema Sicherstellungsauftrag werden RegioPraxen BW angestrebt und eine neue Notfalldienstverordnung umgesetzt. Es wurde eine mittelfristige Finanzplanung implementiert. Etablierte add-on Honorarpolitik wurde weiter verfolgt, Neuverträge abgeschlossen und wichtige außerbudgetierte Leistungen wie ambulante OP’s und Onkologie erhalten. Eine Harmonisierung Kollektiv-Selektiv-Verträge wurde versucht.

In 2012 sollen noch 2 Regiopraxen KVBW eröffnet werden (Baiersbronn und Schussenried).

„Baumgärtnerurteil“ (feste Punktwerte) abgearbeitet, § 115a SGBV etabliert auf KBV Ebene (vor-und nachstationäre Krankenhausbehandlung). Bisher noch verboten: Bezahlung für im Auftrag der Klinik erbrachte Leistungen aus dem ambulanten Sektor.

„Open Office“-Politik + „Tour de Ländle“- eine andere Form der Kommunikation mit den Vertragsärzten!

Neuer EBM Rahmen durchgesetzt auf Bundesebene, neuer HVM BW ab 1.7.12.

Weiterhin ist geplant:

-          K6 Programm: bonusgestützte Pharmakotherapie

-          Weitere Selektivverträge aus Einsparungen aus der Pharmakotherapie

-          Ampelsystem aus den HzV darf nicht übernommen werden in den Kollektivvertrag, da verschiedene Fachgruppen mit verschiedenen Möglichkeiten zur Arzneimitteleinsparung (wenig bis viel, nicht einheitlich) (ATC-Code)

-          Sprechstundenbedarf (SSB): es soll mit den Krankenkassen eine Bagatellgrenze ausgehandelt werden, da 8000 Ärzte/a Regress mit SSB! Geplant ist auch eine Hotline.

-          Neu: Vertretung in der Praxis bis 65 Tage/a möglich

-          Liberalisierung der Assistentenrichtlinien, Weiterbildungsassistenten bis 1 Jahr weiter beschäftigen auf Probe, auch Praxisübergabe auf Probe

-          Notfalldienst NFD: bisher 400 Notfallpraxen (NFP), geplant ist fester Stundenlohn für NFD Stundenlohn 50€ (evtl unter der Woche 40€, am Wochenende 60€), 40 Mio€ mehr werden benötigt, neun Kassenverbände wurden besucht, diese werden beteiligt. Mischfinanzierte Kopfpauschale. Beginn 1.1.2014. Es sollen Eigeneinrichtungen der KV eingerichtet werden und nicht mehr in Privathand. Bsp: NFP Stuttgart: 4 Mio € Umsatz machen 2 Ärzte.

-          § 116b: ambulant spezialfachärztliche Betreuung: stationäre und ambulante Kollegen können teilnehmen. G-BA definiert, welche Erkrankungen darunter fallen, soll extrabudgetiert sein, es soll entweder direkt mit KK oder mit KV abgerechnet werden, privates Abrechnungsinstitut wird gerade von der KV aufgebaut. Vom Gesetz her dürfen private PVS nicht teilnehmen.

2.2

Reform des EBM: ZIPP (Zentralinstitut der KVB) sagt: aus alleiniger 52h GKV-Tätigkeit ist ein Einkommen vor Steuern von nur 91.000€ zu erzielen, Ärzte sind von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. GKV-Tätigkeit im Durchschnitt 2008: 91.857€.

Nie wieder Umverteilungen wie 2008/2009 in Baden-Württemberg! Verlierer waren ca. 70% aller Praxen, davon 64% zwischen 0-10% (= 52% aller Praxen!), 30% waren Gewinner. Deshalb Resolution in KBV: Umverteilung durch Honorarreduktion wird abgelehnt. Die vom GKV-Spitzenverband geforderte Ausgabenneutralität der EBM-Reform behindert die sinnvolle Versorgung der Patienten! Der EBM soll evolutiv weiterentwickelt werden, Trennung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zwischen Haus- und Fachärzten bleibt bestehen.

2.3

Imagekampagne: „Ärztliches Handeln läßt sich nicht einfach ersetzen“- Thema Delegation vs Substitution (Hebammen etc) -> Aufklärungskampagne an breite Bevölkerungsschichten, denn Hilfsberufe brauchen keine lange Ausbildung wie die 150.000 niedergelassenen Ärzte, „wenn Qualität, dann Arzt!“.

2.4

Patientenrechtegesetz seit 5/12

Noch ein paar Zahlen zur Honorarentwicklung der Gynäkologen:

-          40% des Umsatzes RLV und QZV (=budgetiert), Rest ist Prävention (andere Fachgruppen beziehen > 70% aus RLV und QZV!)

-          15% der Leistung wird nicht erstattet (=umsonst trotz eigener Kosten!!)

-          Frauenärzte insgesamt 63,0 Mio € in BaWü/Quartal

-          Scheinwert ca 40€

-          Honorar Arzt aus GKV 52.000€/Q

HVM ab 1.7.12

-          4 Mrd €/a werden ausgezahlt als Honorar, davon sind 25% extrabudgetiert, d.h. 3 Mrd. budgetiertes Honorar können verteilt werden. Letzte 7 Jahre KBV Köhler = Disaster, ab 1.1.13 kann in BaWü wieder das Honorar selbst verteilt werden.

Weitere Infos:

-          es kam zu einem Fallzahlanstieg durch BAG-Gründungen und Anmeldung von Praxisbesonderheiten! Z.B. allein bei HNO 16% mehr Geld verbraucht wegen BAG und Praxiskooperationen. BAG Zuschläge auf die RLV’s: 10% bei standort- und schwerpunktgleichen Praxen, 10% bei standortgleichen fachübergreifenden bei max. 20% Kooperationsgrad. Jetzt kein ÜBAG Zuschlag mehr! Bei den Orthopäden 1/6 des Honorars für Akupunktur! 50 Praxen haben Praxisbesonderheit beantragt: bekommen 600.000 € für Akupunktur! Bisher war es so, daß wenn Topf der jeweiligen Fachgruppe erschöpft war, die anderen Fachgruppen gezahlt haben! BAG bis 40% Zuschlag auf RLV, Geld kam v.a. aus anderen Facharzttöpfen, keine gemeinsamen Patienten trotz Zuschlag! Deshalb Neu: alle Leistungen einer Fachgruppe (FG) wird aus deren Topf vergütet (Basis 2011).

-          Sicherstellungsauftrag der KK und KV: wenn z.B. NFD nicht mehr gemacht werden kann, entzieht die KK der KV den Sicherstellungsauftrag, dann gibt die KK dem Krankenhaus den Auftrag, diese werden dann aus unserem Topf bezahlt!